Wenn bestimmte Grundfähigkeiten durch Erkrankung oder Unfall verloren gehen. Dazu zählen unter anderem das Sehen, Sprechen, Greifen, Gehen, Heben, Hören, Autofahren, Treppensteigen oder der Verlust des Orientierungssinns. Die Grundfähigkeitsversicherung leisten also, wenn definierte Grundfähigkeiten verloren gegangen sind.